Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der ModernConstructionManagement GmbH
(im Folgenden: „MCM“)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der MCM mit ihren Kunden im Bereich Tief-, Straßen-, Kanal- und Rohrleitungsbau sowie sonstiger Bau- und Montageleistungen.

1.2 Kunde im Sinne dieser AGB sind Verbraucher und Unternehmer.

  • Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
  • Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn MCM ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat (z. B. ausdrücklich vereinbarte Geltung der VOB/B).

2. Vertragsschluss

2.1 Anfragen und Ausschreibungsunterlagen des Kunden stellen noch kein Angebot dar. Angebote von MCM sind – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – freibleibend.

2.2 Der Vertrag kommt zustande durch

  • schriftliche Auftragsbestätigung von MCM oder
  • Unterzeichnung eines Vertrages durch beide Parteien oder
  • Beginn der Ausführung der Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.

2.3 Bei Angeboten auf Grundlage von Leistungsverzeichnissen gelten die dort enthaltenen Massen als Schätzmengen. Abgerechnet wird nach dem tatsächlich ausgeführten Aufmaß.

3. Leistungen, Baustellenvoraussetzungen und Mitwirkungspflichten

3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Vertrag oder Auftragsbestätigung. Änderungen und Zusatzleistungen bedürfen der Abstimmung und werden gesondert vergütet.

3.2 Der Kunde stellt rechtzeitig und auf eigene Kosten sicher, dass

  • alle notwendigen behördlichen Genehmigungen (z. B. Aufgrabungsgenehmigungen, verkehrsrechtliche Anordnungen) vorliegen,
  • die Baustelle frei zugänglich und ordnungsgemäß vorbereitet ist,
  • Leitungspläne und Informationen über vorhandene Leitungen und Anlagen vollständig übergeben werden,
  • Strom, Wasser und sonstige Baustellenmedien – soweit erforderlich – zur Verfügung stehen.

3.3 Das Baugrund- und Leitungsrisiko liegt beim Kunden. Unvorhersehbare Hindernisse wie Fels, kontaminierter Boden, unbekannte Leitungen oder Fremdkörper gelten als zusätzliche Leistungen und werden nach Aufwand oder vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet.

3.4 Wartezeiten und Stillstandzeiten, die MCM nicht zu vertreten hat (z. B. fehlende Genehmigungen, nicht vorbereitete Baugruben, nicht hergestellte Verkehrssicherung, fehlende Materialien des Kunden), werden nach den jeweils vereinbarten oder ortsüblichen Stundensätzen für Personal und Gerät abgerechnet.

4. Lieferung, Gefahrübergang

4.1 Lieferungen von Materialien erfolgen – sofern nichts anderes vereinbart – ab Lager bzw. ab Baustelle.

4.2 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Spediteur oder den vom Kunden beauftragten Transporteur auf den Kunden über.

5. Preise und Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hinzu kommen ggf. Transport-, Entsorgungs-, Deponie- und sonstige Nebenkosten.

5.2 Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.3 Abschlagsrechnungen entsprechend dem Baufortschritt sind zulässig.

5.4 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt gelieferte Ware Eigentum von MCM (Eigentumsvorbehalt).

Bei Unternehmerkunden ist MCM befugt, bei Zahlungsverzug die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen bzw. Ansprüche aus Weiterveräußerung sicherungshalber abtreten zu lassen (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

6. Abnahme der Bauleistungen

6.1 Nach Anzeige der Fertigstellung hat der Kunde die Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist abzunehmen. Die Abnahme kann auch durch Inbetriebnahme oder Nutzung der Bauleistung erfolgen.

6.2 Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel sind bei Abnahme zu erklären. Werden die Leistungen trotz erkennbarer Mängel vorbehaltlos in Benutzung genommen, gilt die Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht abgenommen.

7. Mängelansprüche / Gewährleistung

7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte; bei Vereinbarung der VOB/B gelten die dortigen Fristen und Regelungen.

7.2 Der Kunde hat Mängel nach Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. MCM hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzleistung). Erst wenn eine angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist, stehen dem Kunden weitere Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) zu.

7.3 Bei Unternehmerkunden verjähren Mängelansprüche – soweit gesetzlich zulässig und sofern keine Bauwerksleistung vorliegt – in 12 Monaten ab Abnahme.

8. Haftung

8.1 MCM haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

9. Besondere Regelungen für Bohr-, Leitungs- und Tiefbauarbeiten (optional, falls ihr so arbeitet)

9.1 Trassenverläufe, Bohrpunkte, Start- und Zielgruben sowie Verkehrsführungspläne werden vor Beginn der Arbeiten gemeinsam abgestimmt und, soweit erforderlich, in Plänen dokumentiert.

9.2 Die Herstellung von Start-, Ziel- und Montagegruben sowie Suchschachtungen erfolgt – sofern nicht ausdrücklich von MCM übernommen – durch den Kunden nach Vorgabe von MCM.

9.3 Die Entsorgung von Aushub- und Bohrgut ist nur dann im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Bei belastetem oder kontaminiertem Boden trägt der Kunde die Mehrkosten für Analyse, Zwischenlagerung, Transport und Entsorgung.

9.4 Wartezeiten aufgrund nicht vorbereiteter Gruben, fehlender Verkehrssicherung, nicht gelieferter Rohre/Kabel oder ähnlicher Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, werden nach den vereinbarten Stundensätzen für Personal und Gerät berechnet.

10. Reparatur- und Montageleistungen

10.1 Für Reparatur- und Wartungsarbeiten gelten diese AGB entsprechend, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

10.2 Kostenvoranschläge sind unverbindliche Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Müssen Arbeiten aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen abgebrochen werden, sind die bis dahin entstandenen Leistungen und Kosten vom Kunden zu tragen.

10.3 Nach Abschluss der Arbeiten ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Die Inbetriebnahme gilt als Abnahme.

11. Verbraucherschlichtung / Online-Streitbeilegung

Die MCM ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand – soweit zulässig – Köln.

12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung; soweit eine solche nicht besteht, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.